wir leben erGOtherapie
und sind eine sehr moderne
ambulante Rehabilitations-
einrichtung mit den Fachgebieten
Neurologie, Orthopädie, Gangtherapie,
Schwindeltherapie, Handtherapie,
Kinderheilkunde, Neurofeedback
und Schmerztherapie erfahren Sie mehr
Kompetenzpraxis für Ergotherapie
Therapieren - Aktivieren - Profitieren
Schritt für Schritt ins neue Leben
mit Therapien der Neurologie,
Orthopädie, Kinderheilkunde
und Geriatrie
Ergotherapie ist ein ärztlich verordnetes Heilmittel, das von allen Krankenkassen anerkannt und bezahlt wird.
Wir behandeln Patienten aller gesetzlichen Krankenkassen und Privatpatienten.
Behandelt werden Menschen, die durch verschiedenste Ursachen in Ihrer Motorik und Sensorik eingeschränkt sind. Durch diese Einschränkungen sind die Personen in Ihrem alltäglichen Leben gehemmt.
Post-COVID-19-Syndrom als besonderer Verordnungsbedarf
Seit 01.07.2021 ist das Post-COVID-19-Syndrom in der Diagnoseliste für den besonderen Verordnungsbedarf aufgenommen worden (eine Ergotherapieverordnung aufgrund von Langzeitfolgen einer Corona-Infektion belastet nicht das Budget der verordnenden Ärzten).
Indikation: Post-COVID-19-Zustand, nicht näher bezeichnet (ICD-10-Code: U09.9)
Allgemein
Ein ergotherapeutisches Rezept verliert 28 Tagen nach dem Ausstelldatum seine Gültigkeit. In diesem Fall kann es vom Arzt verlängert werden.
Hinweis für Kassenpatienten
Als nicht zuzahlungsbefreiter Kassenpatient ist eine private Zuzahlung von 10% des Rezeptwertes zu leisten sowie eine Rezeptgebühr von 10 Euro.
Die ergotherapeutische Behandlung erfolgt auf der Grundlage einer ärztlichen Verordnung (Rezept) unter Angaben des Heilmittels, der Anzahl der Behandlungen, sowie Name und Adresse des Patienten. Nachfolgende Punkte sind zu beachten: